Aktionäre der Gauss Interprise AG, Hamburg, haben Klagen gegen die Wirksamkeit der
Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Gauss Interprise AG vom 25. August 2005 sowie gegen die Wirksamkeit der Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der Gauss Interprise AG vom 16. Juli 2006 erhoben. In öffentlicher Sitzung des 11. Senats des
Oberlandesgerichts Hamburg am 20. Oktober 2006 haben die Kläger im Wege des
Prozessvergleichs auf Anraten und Vorschlag des Oberlandesgerichts Hamburg ihre Klagen zurückgenommen. Auf den Prozessvergleich, welcher gemäß § 248a AktG in Verbindung mit § 149 Abs. 2, 3 AktG am 26. Oktober 2006 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind, wird hingewiesen.
Hamburg, im November 2006
Gauss Interprise AG
Der Vorstand