Wirksamwerden des Squeeze-out / Freiwillige Erhöhung der Barabfindung
Der Beschluss der Hauptversammlung der Würzburger Hofbräu AG vom 18. Mai 2006 betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft als Hauptaktionärin gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 495,96 EUR pro Stückaktie (Squeeze-out-Beschluss) wurde am 24. November 2006 im Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden.
Aufgrund eines mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklägern abgeschlossenen Vergleichs hat sich die Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft zur Zahlung eines freiwilligen Erhöhungsbetrags in Höhe von 18,35 EUR pro Stückaktie (zusätzlich zu der an alle Minderheitsaktionäre aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 18. Mai 2006 zu zahlenden Barabfindung von 495,96 EUR pro Stückaktie) sowie zur Verzinsung der erhöhten Barabfindung für die Zeit vom 19. Mai 2006 bis zur Eintragung im Handelsregister mit 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. An die abfindungsberechtigten Minderheitsaktionäre wird somit insgesamt ein Betrag von 514,31 EUR pro Stückaktie zuzüglich Zinsen gezahlt.