Ergebnisse der Jahresversammlung vom 21. November 2006
Spark Networks plc kündigte die Ergebnisse seiner Jahresversammlung vom 21. November 2006 an.
Alle fünf nominierten Mitglieder des Vorstandes wurden als Direktoren von Spark Networks gewählt. David Siminoff wurde neuerlich als Vorstandsvorsitzender gewählt. Nach dieser Versammlung besteht nun der Vorstand des Unternehmens aus zehn Mitgliedern, von denen neun externe Direktoren sind.
Zusätzlich stimmten die Aktieninhaber dem Bericht über die Vergütung der Direktoren zu, der Wiederernennung von Ernst & Young LLP als unabhängige Steuerprüfer und den überprüften Unternehmenskonten für das Finanzjahr mit Ende 31. Dezember 2005.

Die Aktieninhaber stimmten auch bei diesem Treffen in Übereinstimmung mit der Empfehlung von Seiten des Unternehmensvorstands dem Rückkaufplan von Aktienanteilen zu, der den potenziellen Rückkauf von bis zu 2.000.000 Anteilen genehmigt. Die Rückkäufe werden auf dem offenen Markt der amerikanischen (AMEX),der Frankfurter und der XETRA-Börse durchgeführt. Die Genehmigung zum Rückkauf von Anteilen ist während der nächsten 18 Monate gültig.

Jeder Rückkauf von ADSs an der amerikanischen Börse wird in Übereinstimmung mit der Regelung 10b-18 im Rahmen des Securities Exchange Act von 1934 ausgeführt, die den Preis, das Volumen und die verfahrungstechnischen Anforderungen an einen Emittenten beim Rückkauf der eigenen Anteile vorschreibt. Obwohl an der Frankfurter Börse eine Übereinstummung mit Regelung 10b-18 nicht vorgeschrieben ist, plant das Unternehmen neben der Übereinstimmung mit deutschen Rückkaufsregelungen dennoch so vorzugehen, als wäre die Regelung 10b-18, soweit möglich, auch hier vorgeschrieben. Der Rückkaufplan wird nach britischem Gesetz mit dem ausschüttungsfähigen Gewinn des Unternehmens finanziert.

Die Regelung 10b-18 schreibt den Preis, das Volumen und die verfahrungstechnischen Anforderungen für einen Rückkauf an den Emittenten seiner eigenen Anteile folgendermaßen vor:

- Das Unternehmen muss den Rückkauf von oder durch einen einzigen Broker oder Dealer durch Austausch an einem einzigen Tag vollziehen.

- Der Kauf sollte nicht die erste Transaktion des Tages sein, noch sollten Käufe im Lauf der letzten halben Stunde der Tradingaktivitäten, vor dem Ende des jeweiligen Börsentages, stattfinden.

- Der Kauf muss zu einem Preis ausgeführt werden, der dem gegenwärtig höchsten, unabhängigem Angebot oder dem letzten unabhängigen Verkauf entspricht, je nach dem welcher Betrag höher ist.

- Die an einem Tag gekaufte Summe darf nicht 25 % des durchschnittlichen täglichen Tradingvolumens übersteigen. Allerdings darf das Unternehmen einmal pro Woche nach den anderen bereits beschriebenen Einschränkungen, Blöcke seiner Wertpapiere kaufen.

Die Volumenbegrenzung ist nicht auf Blockeinkäufe anzuwenden. Ein "Block" bezieht sich auf die Anzahl von Aktien, die entweder einen Kaufpreis von 200.000 USD oder mehr aufweisen und über mindestens 5.000 Anteile verfügen und einen Einkaufspreis von mindestens 50.000 USD betragen oder eine Mindestmenge von 20 und eine Gesamtsumme von 150% oder mehr des Tradingvolumens für dieses Wertpapier ausmachen. Eine Handelseinheit (round lot) umfasst 100 Anteile. Daher wird das Unternehmen eventuell, ungeachtet der Volumenbegrenzung von Regelung 10b-18, je nach den anderen bereits beschriebenen Einschränkungen, Blöcke seiner Wertpapiere kaufen.


Veröffentlichungsdatum: 22.11.2006 - 08:02
Redakteur: rpu
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