Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital wird durch den Vorstand zurückgezogen
Durch Beschluss vom 20. September 2006 sowie mit am selbigen Tag erteilter Zustimmung des Aufsichtsrates hat der Vorstand beschlossen, auf Grundlage der satzungsmäßigen Ermächtigung das Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit 14.560.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.672.944 auf den Namen lautende Stückaktien um bis zu 7.249.424 EUR zu erhöhen. Die Erhöhung stand unter dem Vorbehalt, dass bis zum Ablauf der Bezugsfrist (9. Oktober 2006) mindestens 836.472 neue Aktien gezeichnet worden sind.
Die mit der Kapitalerhöhung eingeworbenen Mittel sollten zur Finanzierung von zeitnah zu tätigen Investitionen verwandt werden. Dies betraf unter anderem den Ankauf von verschiedenen Einkaufszentren in Bayern. Diese Investitionen konnten nicht verwirklicht werden. Der Vorstand sieht auch keine anderen zeitnah umsetzbaren Investitionsoptionen, so dass der geplante Finanzierungsbedarf nicht mehr besteht. Der Vorstand hat sich entschieden, die Kapitalerhöhung nicht durchzuführen.
Die Kapitalerhöhung der Gesellschaft aus dem genehmigten Kapital wird daher nicht wie am 20. September 2006 beschlossen durchgeführt.