Einigung mit den Finanzbehörden betreffend den Vorwurf des Unterhaltens eines Umsatzsteuerkarussells in den Jahren 2001 und 2002
Die IPC ARCHTEC AG hat heute eine sogenannte tatsächliche Verständigung mit dem Finanzamt Landshut unterzeichnet. Hiernach wird von den vom Finanzamt Landshut für an sich umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen bisher aufgrund des Vorwurfs des Unterhaltens eines Umsatzsteuerkarussells festgesetzten bzw. einbehaltenen Umsatzsteuerbeträgen für die Veranlagungszeiträume 2001 und 2002 in Höhe von insgesamt 6,0 Mio. EUR ein Teilbetrag in Höhe von 3,8 Mio. EUR (zuzüglich etwaiger Zinsen für Steuernachforderungen) als Umsatzsteuer festgesetzt. Der Restbetrag (zuzüglich etwaiger Zinsen für Steuererstattungen) ist nach Aufrechnung mit noch offen stehenden Forderungen des Finanzamtes an die Gesellschaft zu erstatten bzw. freizugeben.
Hintergrund für diese Einigung ist die Tatsache, dass der Umfang der noch zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts notwendigen Ermittlungen der Finanzbehörden es nach vier Jahren unmöglich erscheinen lässt, diese in absehbarer Zeit abzuschließen. Die Einigung hat weiteren Angaben zufolge in steuerlicher Hinsicht für beide Seiten bindende Wirkung für die genannten Veranlagungszeiträume.