WKN:
621001
ISIN:
DE0006210016
Straße, Haus-Nr.:
Benzstraße 14,
D-89155 Erbach, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 7305 / 955 - 0

Internet: http://www.pd-interglas-technologies-ag.de

IR Ansprechpartner:
Frau Barbara Stross
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Anmeldung des Squeeze-out Beschlusses zum Handelsregister
Mit Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterAd-hoc Mitteilung vom 26. September 2006 hatte die P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG mitgeteilt, dass sie vom Landgericht Ulm die Auskunft erhalten hat, dass gegen den Hauptversammlungsbeschluss der Gesellschaft vom 25. August 2006 bezüglich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die P-D Management Industries-Technologies GmbH, Wilsdruff, eine Anfechtungsklage beim Landgericht Ulm eingereicht worden ist. Diese Klage ist der Gesellschaft bis heute nicht zugestellt worden. Die Gesellschaft hat daher den Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung nunmehr zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.

Die Hauptaktionärin, die P-D Management Industries - Technologies GmbH, Wilsdruff, hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie ihre einseitige Verpflichtungserklärung, die sie gegenüber der Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. August 2006 abgegeben hat und die am 25. August 2006 ad-hoc veröffentlicht worden ist, aufrecht erhält. Soweit nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister bis zum Ablauf der Frist, in der ein Antrag auf Durchführung eines Spruchverfahrens gestellt werden kann, kein Antrag auf Durchführung eines Spruchverfahrens gestellt worden ist, wird die Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären daher weiterhin eine Zuzahlung auf die Barabfindung in Höhe von 0,93 EUR je Stückaktie gewähren, so dass die Barabfindung insgesamt 4,30 EUR je Stückaktie beträgt.

Die Auszahlung der Barabfindung und der Zuzahlung wird unter den oben genannten Voraussetzungen in der Weise vorgenommen, dass mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister die von der Hauptversammlung beschlossene Barabfindung in Höhe von 3,37 EUR je Stückaktie ausgezahlt wird. Die Zuzahlung in Höhe von 0,93 EUR je Stückaktie erfolgt nach Ablauf der Antragsfrist gemäß § 4 Spruchverfahrensgesetz. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister und die Einzelheiten über die Abwicklung der Übertragung der Aktien gegen Zahlung der Barabfindung werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften bekannt gemacht und veröffentlicht.

Veröffentlichungsdatum: 14.11.2006 - 16:40
Redakteur: rpu
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