Aktienrückkauf beschlossen
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Bis zu 500.000 Stück sollen zurückerworben werden
Der Vorstand der Pongs & Zahn AG hat heute beschlossen, Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 500.000 Stück (8,3% des derzeitigen Grundkapitals), längstens bis zum 30.06.2007 in Einklang mit den für Artikel 8 der Richtlinie 2003/6/EG erlassenen Durchführungsbestimmungen (Verordnung EG 2273/2003) zurück zu kaufen. Der Erwerb erfolgt in einer oder mehreren Tranchen. Hinsichtlich der zu erwerbenden Menge der Aktien ist beabsichtigt, je nach Marktlage auf dem geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse/XETRA, auf dem der Kauf erfolgt, zu handeln.
Damit macht der Vorstand von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 18. August 2006 erteilten und bis zum 17. Februar 2008 geltenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz Gebrauch. Danach können eigene Aktien von insgesamt bis zu 10% des jeweiligen Grundkapitals erworben werden. Der Erwerbspreis je Aktie darf den Eröffnungskurs an den fünf Börsentagen vor Eingehen der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 5% über bzw. unterschreiten. Der Eröffnungskurs wird bestimmt durch die Eröffnungsauktion im XETRA-Handel (bzw. einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main. Die Aktien sollen nach dem insgesamt abgeschlossenen Kauf gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung zu einem Unternehmenserwerb verwendet werden.
Über die Transaktionen und die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms will die Pongs & Zahn AG unter www.pongsundzahn.de regelmäßig informieren.