Die Veröffentlichung der nachfolgenden Bekanntmachung erfolgt im Auftrag der Degussa AG. Der Text wurde GSC durch die Gesellschaft in der untigen Form zur Verfügung gestellt und wird ohne inhaltliche Veränderung seitens GSC publiziert.
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Hinweisbekanntmachung
Aktionäre der Degussa AG haben Nichtigkeits- und/oder Anfechtungsklage gegen die zu Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der RAG Projektgesellschaft mbH), zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Degussa AG auf die RAG Projektgesellschaft mbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG) und zu Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats) gefassten Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Degussa AG vom 29. Mai 2006 erhoben. Sämtliche Klagen sind zurückgenommen worden. Auf die Teilprozessvergleiche vom 12. September 2006 und 14. September 2006, die die Beklagte unter der Beteiligung der RAG Projektgesellschaft mbH mit den Klägern abgeschlossen hat, und die gemäß § 248a AktG in Verbindung mit § 149 Abs. 2, 3 AktG im elektronischen Bundesanzeiger am 19. September 2006 bekannt gemacht worden sind, wird hingewiesen.
Düsseldorf, im September 2006
Degussa AG
Der Vorstand