WKN:
549427
ISIN:
Straße, Haus-Nr.:
Hans-Böckler-Straße 12,
D-37079 Göttingen, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 551 / 6938 - 101

Internet: http://www.lambdaphysik.com

IR Ansprechpartner:
Frau Martina Schwarze
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Bekanntmachung Lambda Physik AG - Abfindung wird um 4,78 auf 14,80 EUR je Aktie erhöht


Die Veröffentlichung der nachfolgenden Bekanntmachung erfolgt im Auftrag der Lambda Physik AG. Der Text wurde GSC durch die Gesellschaft in der untigen Form zur Verfügung gestellt und wird ohne inhaltliche Veränderung seitens GSC publiziert.



 



Hinweis: am Ende dieser Seite finden Sie diese Bekanntmachung in gelayouteter und druckfähiger Form als pdf-Datei.



 



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Lambda Physik AG, Göttingen
(ISIN DE 000549427 2)



Bekanntmachung über die Erhöhung der festgesetzten Squeeze out-Barabfindung aufgrund gerichtlichen Vergleichs



 



Die Hauptversammlung der Lambda Physik AG vom 5. Mai 2004 hat auf Verlangen der Hauptaktionärin die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lambda Physik AG auf die Hauptaktionärin gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von Euro 10,02 beschlossen ("Übertragungsbeschluss"). Gegen diesen Beschluss haben die Kläger Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen zum Landgericht Göttingen erhoben (Az: 3 O 66/04, 3 O 67/04, 3 O 69/04, 3 O 70/04, 3 O 71/04, 3 O 72/04, 3 O 73/04, 3 O 75/04) ("die Anfechtungsverfahren").

Auf Empfehlung des Landgerichtes Göttingen haben die Parteien, unter Beitritt der Hauptaktionärin auf Seiten der Lambda Physik AG, einen Prozessvergleich zur Beendigung des Rechtsstreits geschlossen, ohne Aufgabe ihrer gegensätzlichen Rechtsauffassungen, auch im Hinblick auf eine etwaige Verfassungswidrigkeit der §§ 327a ff. AktG - wobei eine etwaige Feststellung der Verfassungswidrigkeit der §§ 327 a ff. AktG keine Auswirkungen auf die mit diesem Vergleich beendeten Verfahren hat. Dieser Prozessvergleich sieht für alle Minderheitsaktionäre eine Erhöhung der Barabfindung vor und enthält u.a. die folgenden Regelungen:

1. Die Coherent Holding GmbH verpflichtet sich, jedem der Minderheitsaktionäre, der gegenüber ihr oder ihrem Empfangsbevollmächtigten, der Credit Suisse (Deutschland) AG, Rathenauplatz 1, 60313 Frankfurt, binnen einer Frist von sechs Wochen nach der letzten Bekanntmachung gemäß Ziffer 2 dieses Vergleichs unwiderruflich schriftlich erklärt (es zählt der Eingang des Schreibens), dass sie oder er

· keinen Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens gemäß § 1 Nr. 3 SpruchG stellen wird,
· keinen Anschlussantrag in einem solchen Verfahren stellen wird,
· Anträgen und Anschlussanträgen nicht beitreten wird und ein Spruchverfahren auch nicht in sonstiger Weise fördern wird, und
· auf eine etwaige Spruchverfahrensabfindung verzichtet,

einen Erhöhungsbetrag von Euro 4,78 (in Worten: Euro vier komma achtundsiebzig) pro Stückaktie ("Erhöhungsbetrag") auf die von der Hauptversammlung beschlossene Abfindung zu zahlen. Die Auszahlung erfolgt provisions-, kosten- und spesenfrei. Die festgelegte Abfindung und der Erhöhungsbetrag ergeben zusammen einen Betrag von Euro 14,80 (in Worten: Euro vierzehn komma achtzig) pro Stückaktie. Die Coherent Holding GmbH verpflichtet sich hiermit, den Minderheitsaktionären unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister, jedoch nicht vor Ablauf von zehn Tagen nach dem Ende der in Satz 1 genannten Erklärungsfrist den Erhöhungsbetrag zu zahlen. Mit der Auszahlung des Erhöhungsbetrages wird die Coherent Holding GmbH die Credit Suisse (Deutschland) AG beauftragen. Der Erhöhungsbetrag wird - außer im Falle des Zahlungsverzuges in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen - nicht verzinst. Die Lambda Physik AG wird der Credit Suisse (Deutschland) AG unverzüglich ein Formblatt für die von den Minderheitsaktionären nach dieser Ziffer 1 abzugebende Verzichtserklärung zur Verfügung stellen, die diese wiederum unverzüglich zur Fristwahrung im Sinne des Satzes 1 den ihr bekannten inländischen Depotbanken der Minderheitsaktionäre zur Verfügung stellt.

Die Kläger und rechtzeitigen Nebenintervenienten nehmen dieses Angebot mit Abschluss dieses Vergleichs an.

2. Dieser Vergleich wird auf Kosten der Lambda Physik AG im elektronischen Bundesanzeiger, auf der Homepage der Lambda Physik AG, in einem Börsenpflichtblatt und bei dem elektronischen Informationsdienst "GSC-Research.de" mit dem aus der Anlage 1 ersichtlichen Wortlaut veröffentlicht.

3. Die Parteien erklären hiermit die unter Aktenzeichen 3 O 66/04, 3 O 67/04, 3 O 69/04, 3 O 70/04, 3 O 71/04, 3 O 72/04, 3 O 73/04, 3 O 75/04 geführten Rechtsstreite einvernehmlich für erledigt. Die Kläger verzichten unwiderruflich auf jegliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses vom 5. Mai 2004 und stimmen seiner Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen ausdrücklich zu. Die Kläger verpflichten sich, auf Verlangen der Lambda Physik AG oder der Coherent Holding GmbH alle übrigen Erklärungen abzugeben, die für die Eintragung des Übertragungsbeschlusses vom 5. Mai 2004 in das Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen noch notwendig oder hilfreich sein könnten, soweit die mit den von den Klägern erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen in Zusammenhang stehen.

Göttingen, im November 2004


Lambda Physik AG
Der Vorstand



Anhänge
2004_11_26_Bekanntmachung_Lambda_Physik.pdf


Veröffentlichungsdatum: 26.11.2004 - 13:59
Redakteur: msc
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