Die Veröffentlichung der nachfolgenden Bekanntmachung erfolgt im Auftrag der Radeberger Gruppe AG. Der Text wurde GSC durch die Gesellschaft in der untigen Form zur Verfügung gestellt und wird ohne inhaltliche Veränderung seitens GSC publiziert.Hinweis: am Ende dieser Seite finden Sie diese Bekanntmachung in gelayouteter und druckfähiger Form als pdf-Datei.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Radeberger Gruppe AG, Frankfurt am Main(ISIN DE 0007195000 und DE 0007195034)Bekanntmachungüber die Abwicklung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre1. Vergleich und Registereintragunga) Die außerordentliche Hauptversammlung der Radeberger Gruppe AG vom 25. September 2003 hat auf Verlangen der Firma Dr. August Oetker KG (Hauptaktionärin) die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von Euro 945,32 beschlossen. Hiergegen haben verschiedene Minderheitsaktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben.
In einem auf Empfehlung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main geschlossenen gerichtlichen Vergleich hat sich die Dr. August Oetker KG inzwischen verpflichtet, jedem Minderheitsaktionär über die festgelegte Barabfindung in Höhe von
Euro 945,32 je Stückaktie hinaus eine zusätzliche Barabfindung in Höhe von
Euro 53,68 je Stückaktie zu bezahlen. Die festgelegte Abfindung und die zusätzliche Abfindung betragen somit zusammen
Euro 999,00 je Stückaktie. Dieser Betrag wird von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister Frankfurt am Main an mit jährlich zwei vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verzinst.
b) Darüber hinaus hat sich die Dr. August Oetker KG verpflichtet, jedem Minderheitsaktionär, der innerhalb von vier Wochen nach der letzten Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unwiderruflich erklärt, dass er kein Spruchverfahren gemäß § 1 Nr. 3 SpruchG einleiten und einem solchen Verfahren nicht beitreten und es auch nicht in sonstiger Weise fördern sowie auf eine in einem etwaigen Spruchverfahren festgesetzte oder zur Beendigung eines Spruchverfahrens vereinbarte, den Betrag von Euro 945,32 übersteigende Abfindung einschließlich Verzinsung verzichten wird, einen weiteren Erhöhungsbetrag von
Euro 101,00 je Stückaktie bezahlen. Der weitere Erhöhungsbetrag wird nicht verzinst. Die Verzichtserklärung gemäß Satz 1 hat mittels eines Formblattes zu erfolgen, das die Bankhaus Lampe KG, Alter Markt 3, 33602 Bielefeld, den Minderheitsaktionären über die kontoführenden Depotbanken zur Verfügung stellt. Für die Wahrung der vierwöchigen Frist ab der letzten Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zählt der Eingang des ausgefüllten Formblattes bei der Bankhaus Lampe KG, Alter Markt 3, 33602 Bielefeld, Fax: 0521 / 175178 oder bei der Dr. August Oetker KG, Lutterstraße 14, 33617 Bielefeld, Fax: 0521 - 155-2841. Diese Bekanntmachung wird im elektronischen Bundesanzeiger, auf der Homepage der Radeberger Gruppe AG, in den Börsenpflichtblättern "Handelsblatt und "Börsenzeitung" beim elektronischen Informationsdienst "GSC-Research.de" im "Nebenwerte-Journal" sowie im "Aktionärsreport (SdK)" veröffentlicht.
c) Die weiteren Einzelheiten des Vergleichs sind in einer separaten Bekanntmachung der Radeberger Gruppe AG vom 11. August 2004 im elektronischen Bundesanzeiger, auf der Homepage der Radeberger Gruppe AG, der "Börsenzeitung" und dem "Handelsblatt" veröffentlicht worden.
d) Der Übertragungsbeschluss ist am 6. August 2004 in das Handelsregister der Radeberger Gruppe AG eingetragen und damit wirksam geworden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre in das Eigentum der Dr. August Oetker KG übergegangen. Die Aktienurkunden verbriefen bis zur Aushändigung an die Dr. August Oetker KG jetzt nur noch den Anspruch der Minderheitsaktionäre auf die Barabfindung.
2. Zahlungsabwicklung a) Die Auszahlung der festgelegten Abfindung, der zusätzlichen Abfindung und des weiteren Erhöhungsbetrages erfolgt für die Minderheitsaktionäre provisions-, spesen- und kostenfrei. Die wertpapiertechnische Abwicklung ist bei der Bankhaus Lampe KG zentralisiert. Zahlstelle ist die Bankhaus Lampe KG, Alter Markt 3, 33602 Bielefeld.
b) Die Zahlung der festgelegten und der zusätzlichen Abfindung (in Höhe von insgesamt Euro 999,00 je Stückaktie) erfolgt bei Aktionären, deren Aktien in einem Depot bei einem deutschen Kreditinstitut verwahrt werden, unverzüglich durch Gutschrift auf das Konto des Aktionärs bei der depotführenden Bank gegen Ausbuchung ihrer Aktien. Von den ausgeschiedenen Aktionäre ist insoweit nichts zu veranlassen. Aktionäre, die Aktienurkunden selbst verwahren, können die Barabfindung nur erhalten, wenn sie die Aktienurkunden mit Erneuerungsschein bei der Bankhaus Lampe KG, Alter Markt 3, 33602 Bielefeld, oder einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Bankhaus Lampe KG einreichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung für die Vergütung der Barabfindung mitteilen. Da im Zuge der Änderung des Namens der Gesellschaft von "Binding-Brauerei AG" in "Radeberger Gruppe AG", der Umstellung des Grundkapitals auf Euro sowie von Nennbetragsaktien auf nennbetragslose Stückaktien kein Stücketausch vorgenommen worden ist, erfolgt die Zahlung des Abfindungsbetrages gegen Einreichung der auf "Binding-Brauerei AG" lautenden Aktienurkunden.
c) Der weitere Erhöhungsbetrag (in Höhe von Euro 101,00 je Stückaktie) wird jedem Minderheitsaktionär, der zusätzlich fristgerecht eine Erklärung mittels Formblatt nach Ziff. 1 lit. b) abgibt, binnen zehn Arbeitstagen nach Ablauf der vierwöchigen Erklärungsfrist gemäß Ziff. 1 lit. b) auf das von dem Minderheitsaktionär in dem Formblatt angegebene Konto überwiesen.
Frankfurt am Main, im August 2004
Radeberger Gruppe AG
Der Vorstand
Anhänge
2004_08_13_Bekanntmachung_Radeberger.pdf
Veröffentlichungsdatum:
13.08.2004
-
09:36
Redakteur:
msc