Die Veröffentlichung der nachfolgenden Bekanntmachung erfolgt im Auftrag der M-real Zanders GmbH. Der Text wurde GSC durch die Gesellschaft in der untigen Form zur Verfügung gestellt und wird ohne inhaltliche Veränderung seitens GSC publiziert.Hinweis: am Ende dieser Seite finden Sie diese Bekanntmachung in gelayouteter und druckfähiger Form als pdf-Datei.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
M-real Zanders GmbHBergisch Gladbach
In dem Rechtsstreit 82 O 121/03 vor dem Landgericht Köln
1. OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungs GmbH, Berlin,
2. Dr. Wienand Meilicke, Bonn,
3. Martin Helfrich, Frankfurt am Main,
4. Hermut Weber, Berlin,
5.
Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, Köln,
6. Melanie Krauss, Ruhpolding,
7. Christa Götz, Baden-Baden,
8. Omega Vermögensverwaltungs GmbH
, München,
9. Prof. Dr. Ekkehard Wenger
, Stuttgart,
10. Carthago Value Invest AG, Bremen
11. Phila Beteiligungs AG, Mainz,
12. Ulrike Mellin, Waldbüttelbrunn,
13. Schüma Aktiengesellschaft, Würzburg,
- Antragsteller -
g e g e n
1. M-real Zanders GmbH, Bergisch Gladbach
2. M-real Deutsche Holding GmbH, Stockstadt
- Antragsgegnerinnen -
Gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre: Rechtsanwalt Dr. Reiner Klocke, Köln,
hat die 2. Kammer für Handelssachen
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Lauber,
den Handelsrichter Paß und
den Handelsrichter Hünnefeld,
am 23. 6. 2004
beschlossen:
Gemäß § 278VI ZPO wird festgestellt, dass die Parteien einen gerichtlichen Vergleich mit folgendem Inhalt vereinbart haben:
Die Parteien schließen unter Einschluss des gemeinsamen Vertreters der Minderheitsaktionäre auf Vorschlag und Empfehlung des Gerichts zur Erledigung des Verfahrens auf Bestimmung der angemessenen Abfindung nach § 327f AktG den nachfolgenden
V e r g l e i c h A.Die Hauptversammlung der Zanders Feinpapiere AG ("
Zanders") hat am 27. Juni 2002 auf Verlangen der M-real Deutsche Holding GmbH ("
M-real") gemäß § 327a AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die M-real als Hauptaktionärin der Zanders beschlossen. Dieser Beschluss ist durch Eintragung im Handelsregister der Zanders am 8. August 2002 wirksam geworden. Das Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses wurde am 30. August 2002 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. In diesem Beschluss hat die M-real den Minderheitsaktionären der Zanders als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien eine Barabfindung in Höhe von EUR 80,- pro Stammaktie der Zanders und EUR 85,94 je Vorzugsaktie der Zanders zugesagt.
Die Antragsteller halten diese Barabfindung für unangemessen und haben die gerichtliche Bestimmung der angemessenen Abfindung nach § 327f AktG beantragt.
Dies vorausgeschickt, verpflichten sich die Antragsgegnerinnen zu folgender Erhöhung der Abfindung gemäß § 327b AktG:
1. Die Barabfindung gemäß § 327b AktG wird auf EUR 97,50 je Stammaktie und EUR 102,94 je Vorzugsaktie festgesetzt. Den Minderheitsaktionären der Zanders, deren Aktien mit Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses durch Eintragung im Handelsregister gemäß § 327e Abs. 3 AktG auf die M-real übergegangen sind, werden die Antragsgegnerinnen die Differenz (EUR 17,50 je Stammaktie und EUR 17,00 je Vorzugsaktie) zuzüglich Zinsen gemäß § 327b Abs. 2 AktG seit dem 31. August 2002 nachzahlen. Ansprüche aus § 327b Abs. 2 letzter Halbsatz AktG bleiben von diesem Vergleich unberührt.
2. Die sich aus der vorstehenden Ziffer ergebenden Nachzahlungsverpflichtungen sind unverzüglich nach Einreichung der Aktien der Zanders bzw. soweit die ursprüngliche Abfindung bereits gezahlt worden ist, unaufgefordert durch die Antragsgegnerinnen zu erfüllen.
3. Die Erfüllung aller sich aus den vorstehenden Ziffern ergebenden Nachzahlungsverpflichtungen ist für die ehemaligen Zanders-Aktionäre kosten-, provisions- und spesenfrei.
4. Für die vorgenannten Verpflichtungen haften die Antragsgegnerinnen als Gesamtschuldner.
B.Dieser Vergleich wird mit seiner gerichtlichen Protokollierung wirksam. Damit ist das gerichtliche Verfahren beendet.
C.Dieser Vergleich wirkt für alle ehemaligen Minderheitsaktionäre der Zanders, deren Aktien mit Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses durch Eintragung im Handelsregister nach § 327e Abs. 3 auf die M-real übergegangen sind. Dieser Vergleich stellt insoweit einen echten Vertrag zugunsten Dritter dar (§§ 328 ff. BGB).
E.Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind sämtliche Ansprüche, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, erledigt.
F.Die Antragsgegnerinnen verpflichten sich, das Rubrum dieses Vergleichs sowie die Buchstaben A. bis C. und E. bis F. dieses Vergleichs unverzüglich nach Vorliegen des gerichtlichen Protokolls in der elektronischen und der gedruckten Ausgabe des "Bundesanzeiger" sowie in zwei überregionalen Börsenpflichtblättern (nicht jedoch im Druckerzeugnis "Frankfurter Allgemeine Zeitung") zu veröffentlichen.
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Hiermit geben wir die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem Vergleich ergebenden Ansprüche bekannt:
Die nachzahlungsberechtigten ehemaligen Zanders Feinpapiere-Aktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung in Höhe von EUR 17,50 je Stammaktie und EUR 17,00 je Vorzugsaktie nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.
Diejenigen nachzahlungsberechtigten ehemaligen Zanders Feinpapiere-Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum 13. August 2004 keine Gutschrift der Nachzahlung erhalten haben, werden gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde.
Als Abwicklungsstelle fungiert die
Commerzbank AG, Frankfurt am Main.Die Entgegennahme der Nachvergütung ist für die nachzahlungsberechtigten ehemaligen Zanders Feinpapiere-Aktionäre proisions- und spesenfrei.
Bergisch Gladbach, im Juli 2004
Anhänge
Bekannmachung Zanders.pdf
Veröffentlichungsdatum:
23.07.2004
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09:09
Redakteur:
msc