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HV-Bericht Bank für kleine und mittlere Unternehmen AG (BkmU) - Neue Einsichten beim Vorstand

















Am 17.2.2001 lud die Bank für kleine und mittlere Unternehmen (BkmU) AG ihre Aktionäre ins Albatros-Hotel, Berlin, zur ordentlichen Hauptversammlung. Der Einladung waren ca. 100 Aktionäre gefolgt. Im Gegensatz zur letzten HV vor 2 Monaten (siehe hierzu auch den HV-Bericht von GSC Research) waren keine erkennbaren Vertreter des Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BA-Kred) und der Landeszentralbank anwesend. Da erwartungsgemäß wieder keine Gäste zugelassen wurden, nutzte Lutz Starovsky als Vertreter für GSC Research das Mandat von 2 Kleinaktionären, um Zutritt zu erlangen und um diesen Bericht erstellen zu können.

Die späte Einberufung der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 1999 wurde mit den Schwierigkeiten durch das BA-Kred und der damit zusammen hängenden Nichtanerkennung des ersten Jahresabschlusses erklärt. Ein aktueller Kurs der Aktie ist momentan nicht festzustellen. Seit Mitte Dezember 2000 besteht bei der Wertpapierhandelsbank AHAG lediglich ein Verkaufsangebot in Höhe von 8 Euro pro Aktie.

Kurz nach 14:00 Uhr eröffnete der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Michael Schmitz, die Hauptversammlung. Er begrüßte die Anwesenden, erklärte die Vorgehensweise bei den Abstimmungen über die betreffenden Tagesordnungspunkte nach dem Subtraktionsverfahren und übergab dann das Wort zum TOP 1 - Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BkmU Bank AG für das Geschäftsjahr 1999, Lagebericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr - an die Vorstandsvorsitzende Frau Prof. Dr. Kück.


Vorwort der Vorstandsvorsitzenden

Bevor Frau Prof. Dr. Kück zum eigentlichen Tagesordnungspunkt kam, teilte sie dem Publikum mit, dass das BA-Kred mit dem von der BkmU beauftragten Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 1999, Herrn Dr. Klüber, nicht einverstanden ist und hierfür die Bestellung eines anderen Abschlussprüfers fordert. Sie meinte, in diesem Verwaltungsakt eine Kollision mit § 318 Abs. 3 HGB erkennen zu können.

Darüber hinaus ist ihrer Meinung nach auch der Zeitpunkt für diese Forderung zu spät gewählt, so dass der Bescheid schon aus formellen Gründen von der BkmU abgelehnt werden kann. Da aber das Vertragsverhältnis zwischen der BkmU und Dr. Klüber für die Prüfung des Jahresabschlusses 1999 bereits abgeschlossen ist und deshalb nicht mehr annulliert werden kann, sei auch die praktische Umsetzung des amtlichen Bescheides unmöglich.

Nachdem sie die fachliche Kompetenz und den mit über 800 Seiten sehr umfangreichen Prüfbericht von Dr. Klüber hervorgehoben hatte, äußerte sie abschließend die an die möglicherweise anwesenden Vertreter des BA-Kred oder der LZB gerichtete Einladung, doch einfach eigene Mitarbeiter zur BkmU zu schicken, um vor Ort die Prüfungsergebnisse in Augenschein zu nehmen. Die Einladung knüpfte sie allerdings an die Bedingung, dass die BkmU nicht mit den Kosten für diese zusätzliche Untersuchung belastet wird. Insbesondere der letzte Nachsatz wurde von den Aktionären mit Beifall bedacht.


Bericht der Vorstandsvorsitzenden

Bei der nun folgenden Erörterung des Lageberichts wiederholte und bestätigte Frau Prof. Dr. Kück in weiten Teilen die Fakten, die sie bereits auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 22.12.2000 angekündigt hatte. So berichtete sie über erhebliche Zuwächse in nahezu allen Ertragsbereichen, wobei sie als besonders herausragend den im Wertpapierbereich erwirtschafteten Überschuss von 8,9 Mio. DM nannte. Dagegen verringerte sich, als Ausdruck der Neuausrichtung der Geschäftspolitik vom bisherigen Kreditgeschäft zum Anlage- und Wertpapiergeschäft hin, erstmalig das Kreditvolumen um 3 Mio. DM auf 424 Mio. DM.

Als Schutz gegen weitere Maßnahmen der Behörden nannte Frau Prof. Dr. Kück die Übererfüllung des Grundsatzes der Fristenkongruenz bei der Vergabe der Kredite durch die BkmU. Abschließend wies sie nochmals auf die versprochene Dividendengarantie für Privatanleger hin und forderte diejenigen auf, dies nachzuholen, die sich bislang diesbezüglich bei der BkmU Bank AG noch nicht gemeldet haben.

Eine spätere Nachfrage des Autors in der Zentrale der Bank ergab, dass diese Frist in ca. 14 Tagen abläuft. Privatanleger sollten sich daher innerhalb dieser Frist persönlich oder telefonisch unter 030-243070 melden und um Vormerkung für die Zahlung der Garantiedividende bitten.


Bericht des Aufsichtsrats

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Michael Schmitz, teilte mit, dass der Aufsichsrat den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Prüfungsbericht des Abschlussprüfers Dipl.-Kfm. Dr. Wolfram Klüber, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt, zur Kenntnis genommen hat. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Somit hat der Aufsichtsrat den aufgestellten Jahresabschluss am 31.1.2001 festgestellt und den Lagebericht des Vorstands zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat schloss sich dann dem Vorschlag des Vorstands an, den Bilanzgewinn in die offenen Gewinnrücklagen einzustellen.


Allgemeine Aussprache

Als Erstes wollte ein Aktionär wissen, wie das BA-Kred die Forderung nach einem neuen Abschlussprüfer begründete. Hierauf antwortete Frau Prof. Dr. Kück, das Amt verneine die fachliche Eignung von Dr. Klüber, die Prüfung einer Bank ordnungsgemäß durchführen zu können. Sie selbst sei aber vom Gegenteil überzeugt, und sie gab zwei in diesem Zusammenhang stehende Beispiele beim Umgang mit der BkmU zum Besten, die im Gegensatz dazu die Inkompetenz des BA-Kred illustrieren sollten.

Danach meldete sich Herr Gerstner zu Wort, der sich als Privatanleger vorstellte und die Ansichten des Vorstands unterstützte. Anschließend fragt er, neben näheren Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen, nach der Höhe der Kosten für das vom BA-Kred angeforderte Sondergutachten sowie für die Hauptversammlung.

Frau Prof. Dr. Kück beantwortete die gestellten Fragen und nannte die Summe von 350.000 DM als Kosten für das Gutachten, wobei sie anmerkte, dass die Möglichkeit eines Amtshaftungsanspruchs der BkmU gegen das BA-Kred geprüft wird, da dieses Sondergutachten ihrer Meinung nach unnötig war.

Die Kosten für die Hauptversammlung bezifferte Frau Prof. Dr. Kück mit lediglich ein paar hundert Mark für Brötchen und Getränke, da die Raumkosten entfallen, nachdem Frau Jutta Graf als Geschäftsführerin des Hotels diese Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung gestellt hat.

Abschließend forderte Herr Gerstner die Anwesenden auf, bei der Wahl des Aufsichtsrats (TOP 5) gegen die vorgeschlagenen Personen Manfred Berg und Jutta Lockau zu stimmen, da sie ihm als Mitglieder der kirchlichen Konkurrenzbank nicht vertrauenswürdig genug erschienen. Frau Prof. Dr. Kück wies dies jedoch umgehend zurück und versicherte ihm, dass sie gerade diese Personen für absolut loyal hält.

Dem Aktionär Dietmar Klein aus Frankfurt/Main war der undifferenzierte Rückzug der Bank aus dem Kreditgeschäft nicht ganz plausibel, und so wollte er wissen, warum man sich so rigoros aus diesem Bereich verabschiedet hat. Frau Prof. Dr. Kück führte dazu das Ergebnis einer Untersuchung an, demzufolge bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, selbst bei zeitweilig sehr guten Geschäftsaussichten, die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, innerhalb von 7 Jahren in drastische Zahlungsschwierigkeiten zu geraten.

Da die BkmU aber nicht über die nötige Größe verfüge, um eine ausreichend Sicherheit schaffende Diversifikation zu erlangen, hat man sich entschlossen, diesen Geschäftsbereich zurückzuschrauben. Dem entgegnete Herr Klein, dass auch der Investmentbereich große Risiken beinhalte, worauf Frau Prof. Dr. Kück erklärte, dass es sich bei diesen Aktivitäten nicht um das traditionelle Investmentbanking handle, sondern vor allem um das wesentlich sicherere Lombard- und das Fondgeschäft.

Eine Privatanlegerin brachte danach ihren Unmut über die neue Ausrichtung der Bank zum Ausdruck. Sie habe nicht zur reinen Geldvermehrung in die BkmU investiert, sondern weil sie gerade die kleinen Firmen mit Krediten und Beratung unterstützen wollte. Frau Prof. Dr. Kück versicherte, dass dieses ursprüngliche Ziel nicht aus den Augen verloren wurde und dass man nach wie vor die Anträge dieser Firmen prüft und ihnen moderierend bei anderen Banken unter die Arme greift. Aber dieses Geschäft sei nicht mehr für die Bilanz relevant.

Daraufhin fragte ein anderer Aktionär, ob bereits über eine Namensänderung nachgedacht wurde. Frau Prof. Dr. Kück bejahte dies, räumte aber ein, dass bis jetzt kein vernünftiger Vorschlag auf dem Tisch liegt, und sie ermutigte die Aktionäre, diesbezüglich Anregungen einzureichen.

Die Frage nach den gesamten Kosten, die der BkmU durch die vom BA-Kred angeforderten Prüfungen entstanden sind, beantwortete Frau Prof. Dr. Kück relativ genau mit 2,14 Mio. DM, und sie wies darauf hin, dass trotz der angestrengten Kosteneinsparungen diese Summe nicht voll ausgeglichen werden konnte.

Da aber in einer solchen Krisensituation die anfallenden Gewinne komplett im Unternehmen belassen werden sollten (Einstellung der Gewinne in die Rücklagen), habe man sich eines Kunstgriffs bedient, um den Aktionären die versprochene Dividende trotzdem zukommen lassen zu können, so Frau Prof. Dr. Kück. Man nutzte die mit der BkmU verbundene bgb-Beteiligungsgesellschaft, um die Ausschüttung der Dividende an die Aktionäre zu sichern.

Daraufhin wollte Herr Gerstner wissen, mit welchen Konsequenzen man noch rechnen müsse, denn der „Tango mit dem Bundesaufsichtsamt“ sei ja noch nicht vorbei. Frau Prof. Dr. Kück räumte auch eigene Fehler ein und erklärte dann, die BkmU strebe jetzt aus eigenem Antrieb einen Dialog mit dem Aufsichtsamt an, um die kostenintensive und zeitraubende Auseinandersetzung in beiderseitigem Einvernehmen beizulegen.

Zur Frage, ob die kirchliche Konkurrenzbank noch an einer Übernahme der BkmU interessiert ist, konnte Frau Prof. Dr. Kück nichts Näheres sagen, und sie verwies nur auf die ausgesprochene Kündigung eines unbefristeten Avalkredits, den die Konkurrenzbank der BkmU eingeräumt hatte. Nach dem Zeitpunkt für einen Börsengang der BkmU Bank AG befragt, meinte Frau Prof. Dr. Kück, dieser sei auf unbestimmte Zeit verschoben, da die Umstände derzeit dagegen sprächen und einer Vermögensvernichtung gleichkämen.

Nach einigen eher nebensächlichen Wortmeldungen leitete Herr Schmitz zum nächsten Tagesordnungspunkt über.


Abstimmungen

Nach Feststellung der Präsenz mit 5.760.707 Stimmen forderte Herr Schmitz zur Abstimmung über TOP 2 - Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns - auf. Im Ergebnis stimmten, bis auf 2.900 Neinstimmen, alle für den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, den Bilanzgewinn von 135.773,11 DM für das Geschäftsjahr 1999 auf neue Rechnung vorzutragen.

Als Herr Schmitz danach zur Abstimmung über TOP 3 - Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 1999 - aufrufen wollte, meldete sich ein Aktionär und bedankte sich ausführlich für die seiner Meinung nach sehr gute Arbeit des Vorstands. Mit lautem Beifall unterstrichen die meisten Aktionäre die geäußerte Ansicht. Danach gab Herr Schmitz die Präsenz unverändert mit 5.760.707 Stimmen an, um kurz darauf eine 85,6-prozentige Zustimmung mit 4.933.823 Ja- und 824.376 Neinstimmen bei 2.508 Stimmenthaltungen zu verkünden.

Der Vorstand bedankte sich, und Herr Schmitz ging zum TOP 4 - Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1999 - über. Er wies kurz auf die Abnahme der Präsenz um 49.000 Stimmen hin, da diese sich im Besitz des Aufsichtsrats befinden und daher nicht zur Abstimmung zugelassen sind. Dem Aufsichtsrat wurde bei 155.376 Neinstimmen und 2.200 Stimmenthaltungen mit 97,2 Prozent Zustimmung Entlastung erteilt.

Ohne Verzögerung ging Herr Schmitz zu TOP 5 - Wahlen zum Aufsichtsrat - über. Nachdem sich die zur Wahl gestellten Personen selbst kurz vorgestellt hatten bzw. die nicht Anwesenden vorgestellt worden waren, ließ Frau Prof. Dr. Kück auf Wunsch von Jutta Lockau, die ebenfalls nicht zugegen sein konnte, zu Protokoll geben, dass diee sich als Privatperson und nicht als Vertreterin der kirchlichen Konkurrenzbank zur Wahl stellt.

Danach stellte Herr Schmitz die Präsenz wieder mit 5.760.707 Stimmen als unverändert fest. Die Vorschläge wurden von den Aktionären mit 88,3 Prozent bei 665.100 Nein- und 4.218 ungültigen Stimmen angenommen. Hier erhob ein Aktionär Einspruch, da er angab, bei 2 Personen mit Enthaltung gestimmt zu haben. Nach einer kleineren Diskussion zwischen dem Vorstand und dem betroffenen Aktionär um die korrekte Art und Weise der Wahl einigte man sich und beließ es kurzerhand bei dem bereits verkündeten Ergebnis. Die Wahl wurde von den vorgeschlagenen Personen angenommen.

Anschließend verlas Frau Prof. Dr. Kück einen offenen Brief an das BA-Kred, den einige Aktionäre, wie auf der letzten außerordentlichen Hauptversammlung im Dezember 2000 angekündigt, entworfen hatten. Inhalt des Schreibens war die Mitteilung, dass durch die lang andauernde Prüfung der BkmU Bank AG die Interessen der Anleger nicht, wie es eigentlich Aufgabe des Amts sein sollte, geschützt werden, sondern dass diese durch einen enormen Zeitaufwand und hohe Kosten auf Seiten der BkmU negativ beeinträchtigt werden.

Deshalb wurde in dem Schreiben gefordert, „den Sachvortrag des Vorstands und Aufsichtsrats bzw. derer Beistände zu würdigen und die Prüfung zügig abzuschließen“. Ferner wurde ausdrücklich das feste Vertrauen in den Vorstand bekundet, und man wandte sich gegen die Aufforderung an den Aufsichtsrat, den Vorstand abzuberufen.

Nach einigen erläuternden Worten der Verfasser des Briefes zum Sinn und Zweck einer solchen Aktion äußerte ein Aktionär doch Zweifel am Erfolg des Schreibens. Er fragte nach den Folgen dieser Resolution und stellte die Frage in den Raum, ob es denn weise sei, sich in dieser Form mit dem BA-Kred anzulegen. Die Mehrheit jedoch unterstützte das Anliegen, und so schritt man, nach einiger Diskussion über die genaue Zielsetzung, zur Abstimmung über TOP 6 - Beschlussfassung über die von der außerordentlichen HV vom 22.12.2000 gewünschte Resolution zum Verhalten der Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde.

Bei unveränderter Präsenz wurde das Einverständnis mit 83,5 Prozent bei 817.976 Neinstimmen und 132.508 Stimmenthaltungen festgestellt.


Diskussion über TOP 7

Aufgrund der nach der letzten außerordentlichen HV zum Teil sehr hitzigen Debatte über die Recht- oder Unrechtmäßigkeit der Berichterstattung über die Hauptversammlung der BkmU durch GSC Research wurde diesmal die „Unterrichtung durch den Vorstand über die Verletzung der Treuepflicht durch Aktionäre und deren mögliche Auswirkungen auf die Positionen der Bank“ als Punkt 7 auf die Tagesordnung gesetzt.

Die Vorstandsvorsitzende berichtete den Anwesenden, dass einige Aktionäre mit nur wenigen Stimmen diese nur erworben haben, um Zugang zur Hauptversammlung zu erhalten und dann, aus kommerziellen Gründen, darüber berichten zu können. Sie äußerte die Ansicht, dass die auf einer HV der BkmU Bank AG gegebenen Informationen nur den „echten“ Aktionären, nicht jedoch der Presse, vorbehalten sein sollten.

Als Grund für diese Ansicht nannte sie die Befürchtung von Falschdarstellungen, die in ihrer Folge zu nicht absehbaren Schäden für die Bank führen könnten. Keinesfalls wolle man aber wichtige Informationen nicht an die Aktionäre weitergeben oder die Rechte der Aktionäre einschränken, so Frau Prof. Dr. Kück. Jedoch sollten die Informationen ausschließlich eigenen und nicht kommerziellen, insbesondere journalistischen Zwecken dienen.

In einer lebhaften Diskussion wurden nun das Für und Wider einer unabhängigen Berichterstattung und die dabei für die BkmU möglichen Wege erörtert. Aus dem Aktionärskreis wurde die Frage nach dem Recht auf Pressefreiheit gestellt, worauf Frau Prof. Dr. Kück erklärte, die BkmU sei ja keine börsennotierte Gesellschaft und deshalb greife dieses Recht nicht. Ein anderer Aktionär warf daraufhin die Frage ein, ob denn jetzt auch das anerkannte und seriöse Nebenwertejournal nicht mehr berichten dürfe.

Frau Prof. Dr. Kück holte tief Luft und räumte dann ein, sie habe ja den letzten HV-Bericht von GSC Research als durchaus fair empfunden, jedoch könne das in Zukunft auch ganz anders aussehen. Derzeit befinde sich die Gesellschaft in einer schwierigen Situation, weshalb man die unkontrollierte Berichterstattung außenstehender Journalisten gerne unterbinden würde. Wenn sich das Bild wieder gebessert habe, sei man gerne bereit, Auskünfte zu erteilen und ausführlich über die Bank berichten zu lassen.

Auf die Zweischneidigkeit dieser Vorgehensweise wies ein Aktionär hin, indem er einerseits durchaus Verständnis für die Angst vor einer schlechten Presse zeigte, andererseits jedoch der Meinung war, überhaupt keine Berichterstattung zuzulassen sei die weit schlechtere Variante.

Eine Aktionärin wandte sich dann gegen die Vorgehensweise von GSC Resarch, sich über Dritte, sozusagen „undercover“, Zutritt zur Hauptversammlung zu verschaffen, und sie forderte die Journalisten auf, sich mit ihren Wünschen doch an den Vorstand zu wenden. Da direkt angesprochen, ergriff der Vertreter von GSC Research das Wort. Er stellte sich kurz vor, erklärte den Anwesenden seine Vorgehensweise und die Beweggründe, und er verwies abschließend auf die Internetseiten von GSC Research, auf denen sich jeder von der Sachlichkeit und Unabhängigkeit der Berichte überzeugen könne.

Die folgende Frage nach den Möglichkeiten für Sanktionen im Falle der Nichtachtung des anstehenden Beschlusses verneinte Frau Prof. Dr. Kück, und sie erklärte, es gebe leider keine gesetzliche Grundlage dafür. Deshalb sei dieser Beschluss lediglich als Appell zu verstehen, der die Aktionäre sensibilisieren soll.

Nun gab Frau Prof. Dr. Kück im Namen von Vorstand und Aufsichtsrat diesen Appell noch einmal formell bekannt und ließ ihn zu Protokoll nehmen, worauf Lutz Starovsky als Interessenvertreter von 2 Aktionären der BkmU seinen Widerspruch kund tat und diesen ebenfalls protokollieren ließ.

Ein weiterer Aktionär stellte das nächste große Ziel der BkmU, den Börsengang, in den Raum und meinte, unter diesen Umständen sei ein Nach-Innen-Wenden der Bank der falsche Weg sei. Klaus Pinkernell vom Börsenmakler Schnigge fügte ergänzend hinzu, es gebe keine Hauptversammlung ohne Bericht, und auch die genannten, vom Vorstand und einigen Aktionären ungeliebten Wege, sich Zutritt zu verschaffen, seien durchaus üblich.

Unter allgemeiner Zustimmung der Aktionäre machte er darauf aufmerksam, dass gerade die Abschottung Zweifel an der Seriosität der Bank wecke. Der Aufsichtsratsvorsitzende warf ein, man wolle die Pressearbeit nicht verhindern, sondern dabei nur das Heft in der Hand halten.

Ein anderer Aktionär hielt die Geschäftsführung in dieser Hinsicht für zu ängstlich und wies auf die positive Seite der Berichterstattung für die BkmU hin, durch die man schließlich auch in der Auseinandersetzung mit dem BA-Kred der eigenen Position mehr Nachdruck verleihen könne. Frau Prof. Dr. Kück erklärte ihre Skepsis der Presse gegenüber mit einem sehr schlechten Bericht über ihre Person in der Tageszeitung „Bild“, in dem zahlreiche Fakten falsch dargestellt wurden.

Herr Pinkernell stellte dann den wohl nicht ganz ernst gemeinten Antrag, den ursprünglichen Antrag ins Gegenteil zu verkehren und mehr Presseleute einzuladen, um so die Wahrscheinlichkeit falscher Darstellungen zu minimieren. Da aber auf dieses Gesuch niemand einging und Herr Pinkernell auch nicht mehr nachhakte, schloss Herr Schmitz kurz nach 16.30 Uhr die Versammlung.


Fazit und Schlussworte

Die meisten Fakten zum Jahresabschluss 1999 wurden bereits auf der außerordentlichen Hauptversammlung im Dezember 2000 diskutiert und waren daher bekannt, weshalb es auf dieser HV kaum Neues zu berichten gab. Auch blieb die vom Vorstand bei der letzten außerordentlichen HV versprochene Klärung der Probleme mit dem BA-Kred bis zum Zeitpunkt der jetzigen HV leider aus.

Neu war jedoch die von Frau Prof. Dr. Kück geäußerte Einsicht, selbst auch Fehler begangen zu haben und so eine gewisse Mitschuld an den scheinbar endlosen Streitereien mit dem BA-Kred zu tragen. Nun, Einsicht ist der erste Weg zur Besserung, und so bleibt zu hoffen, dass sich dieser Weg im Interesse der Anleger fortsetzt. Denn nur wenn die bestehenden Probleme zwischen den beiden Parteien schnell aus der Welt geschafft werden und sich die Geschäftsleitung wieder voll auf die eigentliche Arbeit konzentrieren kann, scheint ein weiteres Wachstum der Bank erreichbar.

Ausreichender Rückendeckung von Seiten der Aktionäre kann sich der Vorstand dabei gewiss sein. Ein so treuer und loyaler Aktionärskreis ist eher die Ausnahme als die Regel und muss eigentlich als Asset betrachtet werden.

Dass sich auf dieser Versammlung, obwohl mehrfach angesprochen, kein Vertreter der öffentlichen Ämter äußern wollte, mag damit zusammenhängen, dass wir einen schönen Samstag Nachmittag hatten und dass Beamte bzw. Angestellte des Bundesaufsichtsamts und der LZB möglicherweise gar nicht anwesend waren. Schade eigentlich, denn so hätte man vielleicht gleich den Anfang für das Ende des Zwists vorbereiten können.

Erfreulich war die Erkenntnis der meisten Aktionäre, welche die Notwendigkeit einer Öffnung der Bank für ein breiteres Publikum als Voraussetzung für einen Börsengang sahen. Was mir nach der letzten außerordentlichen Hauptversammlung mit eigenen Worten nicht gelang, nämlich den Vorstand der BkmU von den Vorteilen einer sachlichen und neutralen Berichterstattung zu überzeugen, schafft nun möglicherweise ein Teil des Aktionärskreises.

Da die Auseinandersetzungen mit dem BA-Kred noch nicht endgültig beseitigt sind und da die Erträge in Zukunft stark schwanken dürften, wird an dieser Stelle zumindest von einem Neuengagement in Aktien dieser Bank zum heutigen Zeitpunkt abgeraten.


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Veröffentlichungsdatum: 21.02.2001 - 12:00
Redakteur: lst
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