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Converium Rück: Wert der Barabfindung wurde festgelegt - Dieser liegt bei 1.912,10 EUR je Stückaktie


Im Zusammenhang mit dem von der Converium AG am 27. Juni 2002 eingeleiteten Squeeze-out Verfahren hat deren Verwaltungsrat für die Converium AG als Hauptaktionärin den Wert der angemessenen Barabfindung im Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Converium AG, Zürich (Schweiz), gem. §§ 327 a ff. AktG auf 1.912,10 EUR je Stückaktie festgelegt. Der für die Abfindung der Minderheitsaktionäre benötigte Abfindungsbetrag beläuft sich somit auf 2.359.531,40 EUR, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Freitag.





Die angestrebte 100-prozentige Beteiligung an der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG bedeutet für die Converium AG eigenen Angaben zufolge eine noch engere Einbindung der deutschen Tochtergesellschaft in die Gruppe. Ferner haben Vorstand und Aufsichtsrat der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG den Jahresabschluss 2001 der Gesellschaft nach der deutschen Rechnungslegungsvorschrift des HGB festgestellt, hieß es.





Insbesondere die außergewöhnliche Schadenbelastung durch Großschäden im Geschäftsjahr 2001, im wesentlichen aus den terroristischen Anschlägen in den USA sowie dem Produkthaftpflichtschaden Lipobay, führte weiteren Angaben zufolge im Zusammenwirken mit einer hohen Grundschadenlast zu einem Jahresfehlbetrag bei der Converium Rückversicherung (Deutschland) AG in 2001 in Höhe von -24.242.652,41 EUR, der aus den Rücklagen ausgeglichen werden soll.





Diese Ergebnisauswirkung wurde im bereits im Februar 2001 veröffentlichten Gruppenabschluss der Converium Holding AG im wesentlichen berücksichtigt und stellt keine neue Tatsache dar, so das Unternehmen weiter.



Veröffentlichungsdatum: 04.10.2002 - 13:01
Redakteur: rpu
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