Wie vwd berichtet, ist heute vom Oberlandesgericht Augsburg eine Schadenersatzklage über 45.000 EUR gegen die ehemaligen Vorstände der Infomatec Integrated Information Systems AG, Alexander Häfele und Gerhard Harlos zurückgewiesen worden. Wie es heißt, sei die Revision zum Bundesgerichtshof jedoch zugelassen worden. Der Rechtsanwalt des geschädigten Aktionärs, Klaus Rotter beabsichtige diesbezüglich, in den nächsten Wochen Berufung beim Bundesgerichtshof einzulegen, so die Meldung weiter.