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Kennametal Hertel: Einigung im Spruchstellenverfahren - Abfindung und Ausgleichszahlung für Aktien wird erhöht

Die Kennametal Hertel AG und die Kennametal Hertel Europe Holding GmbH haben für den zwischen ihnen abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in einem von mehreren Aktionären beantragten Spruchstellenverfahren beim Landgericht Nürnberg-Fürth mit den gemeinsamen Vertretern der außenstehenden Aktionäre und verschiedenen Aktionären einen Vergleich vereinbart, durch den die Abfindung je Stamm- und Vorzugsstückaktie auf 293,14 EUR und die Ausgleichszahlung je Stamm- und Vorzugsstückaktie auf 18,56 EUR erhöht wird.



Veröffentlichungsdatum: 30.09.2002 - 14:06
Redakteur: tmu
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