Die Kennametal Hertel AG und die Kennametal Hertel Europe Holding GmbH haben für den zwischen ihnen abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in einem von mehreren Aktionären beantragten Spruchstellenverfahren beim Landgericht Nürnberg-Fürth mit den gemeinsamen Vertretern der außenstehenden Aktionäre und verschiedenen Aktionären einen Vergleich vereinbart, durch den die Abfindung je Stamm- und Vorzugsstückaktie auf 293,14 EUR und die Ausgleichszahlung je Stamm- und Vorzugsstückaktie auf 18,56 EUR erhöht wird.