Die in Düsseldorf ansässige NEW YORK BROKER Deutschland AG hat in der Einladung zu ihrer diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 14. November 2002 in Düsseldorf veröffentlicht, dass im Geschäftsjahr 2001 ein Jahresfehlbetrag von 3.520.682,13 Deutsche Mark angefallen ist. Ferner war der Tagesordnung, die im Bundesanzeiger vom Sonnabend, dem 12. Oktober 2002, abgedruckt wurde, zu entnehmen, dass der Hauptversammlung ein Verlust in Höhe von mindestens der Hälfte des Grundkapitals angezeigt werden muss. Weitere wesentliche Beschlussvorschläge befassen sich mit der Schaffung genehmigter Kapitalien, Satzungsänderungen sowie der Umbenennung der Gesellschaft.
Zuletzt war die NEW YORK BROKER Deutschland AG bei der Abhaltung ihrer HV über das Geschäftsjahr 1999 dadurch aufgefallen, dass sie diese am 31. August 2000 in New York (USA) abhielt; GSC Research hatte unter dem Titel "Flucht nach New York nicht ganz gelungen" ausführlich berichtet (siehe
HV-Bericht NYBD). Ob die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft, die für den 14. September 2001 ebenfalls in New York einberufen war, tatsächlich stattfand, ist uns nicht bekannt, da eine Anreise des GSC-Mitarbeiters wegen der durch die Terroranschläge bedingten Einstellung des Flugverkehrs nicht möglich war.
Die in Deutschland gehandelten ADR´s der NEW YORK BROKER Deutschland AG sind zwischenzeitlich vom Freiverkehr delistet worden. Über die Hauptversammlung, die am 14. November um 8.30 Uhr in den Räumen der Gesellschaft in der Graf-Adolph-Straße 12 in Düsseldorf stattfindet, wird GSC Research selbstverständlich detailliert berichten.
Veröffentlichungsdatum:
14.10.2002
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16:06
Redakteur:
bf