Die Aktionäre der A&A Early Bird haben anlässlich der a.o. Generalversammlung vom 24. September 2002 die beantragte Liquidation der Gesellschaft abgelehnt. Dies sei auf die Tatsache zurückzuführen, dass der Mehrheitsaktionär, die A&A Actienbank in Liquidation, aus formellen Gründen zum Zeitpunkt der Generalversammlung nicht berechtigt gewesen sei, der Liquidation der Gesellschaft zuzustimmen, berichtet heute afx.
Über die Liquidation der Gesellschaft solle weiteren Angaben zufolge dementsprechend zu einem späteren Zeitpunkt erneut beschlossen werden, der Verwaltungsrat werde die dazu notwendigen Schritte einleiten. Der Verwaltungsrat vertrete unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips die Meinung, dass die Kontobestände der Gesellschaft bei der A&A Actienbank in Liquidation wertberichtigt werden müssen.
Die vorgenommene Wertberichtigung betrage zur Zeit 65 Prozent der bei A&A Actienbank in Liquidation angelegten Gelder. Die von der SWX auf Antrag des Verwaltungsrates verfügte Suspendierung des Handels wird am 30. September 2002 ablaufen, ab dem 1. Oktober 2002 werden die Titel der Gesellschaft damit wieder gehandelt.
Die Aktionäre werden weiteren Angaben zufolge in der Mitteilung erneut darauf hingewiesen, dass bei der SWX die Dekotierung der Gesellschaft (Börsensegment: SPI Investments; Symbol: EBI; Valor Nr. 798033; ISIN CH0007980334. Aktienkapital: CHF 22.500.000 eingeteilt in 750.000 Inhaberaktien) beantragt wird. Ein Zwischenabschluss könne von der Gesellschaft verlangt werden, konnte man der Meldung weiter entnehmen.