Wie vwd berichtet, wird die im Juli beschlossene Kapitalherabsetzung der Gold-Zack AG am kommenden Montag wirksam. Ein Sprecher habe gegenüber vwd erklärt, das Registergericht habe die Kapitalherabsetzung ins Handelsregister eingetragen, obwohl eine Klage gegen die HV-Beschlüsse eingereicht und eine weitere angekündigt worden sei. Wie es weiter heißt, sei die Kapitalmaßnahme Grundlage für die Überlebensfähigkeit des Unternehmens.
Ebenfalls laufe auch die Sonderwandlungsfrist für die siebenprozentige Wandelanleihe, wodurch bis zum 25. November der Großteil des ausstehenden Volumens von 111,5 Mio EUR in Eigenkapital umgewandelt werden soll, um genügend Eigenkapital zu erhalten. Das Grundkapital sinkt zunächst auf 8,8 Mio von 61,9 Mio EUR, so die Meldung weiter.
Veröffentlichungsdatum:
27.09.2002
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14:29
Redakteur:
tmu