Teamwork Information bleibt am Neuen Markt
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Wechsel in neues Qualitätssegment angestrebt
Die Teamwork Information Management AG hat erneut beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG erwirkt. Wie das Unternehmen ad hoc berichtet, untersage diese Verfügung der Deutschen Börse die Umsetzung der am 01. Oktober 2001 in Kraft getretenen Änderung des Regelwerk Neuer Markt mit den dort vorgesehenen Ausschlusskriterien für insolvente Unternehmen bis zum 01. März 2003 in Bezug auf die teamwork AG. Dies hat zur Folge, dass die teamwork AG weiterhin am Neuen Markt notiert bleibe. Wie es weiter heißt, beabsichtige das Unternehmen, nach der geplanten Umstrukturierung der Börsesegmente in das neu geschaffene Prämium-Marktsegment aufgenommen zu werden.