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SGL hat keinen Bußgeldbescheid erhalten - Zuständige Gerichte bereits angerufen

Die SGL Carbon AG hat heute erklärt, in der Kartelluntersuchung durch die EU weder einen Bußgeldbescheid noch irgendwelche Angaben zur Höhe eines eventuellen Bußgeldes von der EU-Kommission erhalten zu haben. Für SGL sei nun primär interessant, ob die Kommission vor dem Hintergrund der bereits verhängten Sanktionen überhaupt noch berechtigt sei, zusätzliche Bußgelder zu verhängen. Hierbei sei das Unternehen zuversichtlich, dass die Gerichte, die das Unternehmen bereits angerufen habe, diese Aufassung teilen würden. Wie weiter berichtet wird, sei die Zahlung gegen Sicherheitsstellung für die Dauer der gerichtlichen Überprüfung ausgesetzt worden.



Veröffentlichungsdatum: 26.09.2002 - 14:20
Redakteur: tmu
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