Auf der Hauptversammlung der Caravelle Holding AG wurde eine Herabsetzung des Grundkapitals von 3,635 Mio. Euro auf 0,555 Mio. Euro rückwirkend zum 31. Dezember 2001 beschlossen. Zudem gibt Caravelle im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" bekannt, dass in Folge der Feststellung des Jahresabschlusses 2001 das Stimmrecht der Vorzugsaktien gemäß §116 Abs.2 AktG wieder aufgelegt ist und solange fortbesteht, bis die Rückstände auf die Vorzugsdividenden nachgezahlt sind. Des Weiteren wird mitgeteilt, dass die Hild GmbH in Folge Aktienerwerbs nunmehr einen Stimmrechtsanteil sowie Kapitalanteil von mehr als 90 Prozent hält.