Vor diesem Hintergrund erhöhe sich die Insolvenzquote für die jeweiligen Gläubiger. Diese könnten jedoch allenfalls nur mit einer geringen Quote rechnen. Die Erlöse würden ausnahmslos in die Insolvenzmassen bzw. an die absonderungsberechtigten Gläubiger einfließen und stünden den Aktionären nicht zur Verfügung. Wie es diesbezüglich heißt, würden nach der Insolvenzordnung die Aktionäre nur dann befriedigt, wenn alle Gläubigeransprüche bedient seien.
Da man davon nicht ausgehe, seien Mutmaßungen über eine eventuelle Wertsteigerung der Aktie der SCHNEIDER Technologies AG sinnlos, so die Meldung weiter.