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ComROAD: Gerichtstermin am 17. Oktober - Anklagen der Staatsanwaltschaft gegen Bodo und Ingrid Schnabel zugelassen


Das Landgericht München I hat nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" die Anklagen der Staatsanwaltschaft gegen Bodo und Ingrid Schnabel zugelassen. Wie vwd berichtet, hieß es am Mittwochabend vorab, dass sich der frühere Vorstandsvorsitzende der ComROAD AG und die frühere Aufsichtsrätin ab dem 17. Oktober wegen Kursbetrug und Insiderhandel bzw. der Beihilfe dazu verantworten werden müssen.



Der Vorsitzende Richter der sechsten Strafkammer, Wolf-Stefan Wiegand, habe weiteren Angaben zufolge erklärt, den Angeklagten werde nach Absprache mit ihren Verteidigern Gelegenheit gegeben, Geständnisse abzugeben. Falls das Ehepaar von dieser Möglichkeit Gebrauch mache, könne der Prozess schnell beendet sein, so Wiegand.



Die Höchststrafe für Insiderhandel liege bei 5 Jahren Gefängnis. Für Kursbetrug können maximal 3 Jahre Freiheitsentzug verhängt werden. Der frühere Vorstandsvorsitzende der ComROAD hatte über Jahre hinweg die Umsätze des Unternehmens weitgehend fingiert. Zivilrechtliche Schadensersatzklagen von ComROAD-Aktionären sollen ab Ende Oktober vor dem Amts- und dem Landgericht München zur Verhandlung kommen, hieß es.





Laut "Süddeutscher Zeitung" müssen sich ab dem 4. November die Ex-EM.TV-Vorstände Thomas und Florian Haffa vor dem Münchener Landgericht verantworten. Das Strafverfahren gegen Bodo und Ingrid Schnabel sei das erste, bei dem Manager von Unternehmen des Neuen Marktes vor Gericht stünden, konnte man der Meldung weiter entnehmen.



Veröffentlichungsdatum: 18.09.2002 - 20:15
Redakteur: rpu
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