Der Flughagen Zürich/Unique und Swiss sind beim Verwaltungsgerichtshof (VHG) Baden-Württemberg abgeblitzt: Wie afx berichtet, hat er ihren Antrag auf Aussetzung der Wochenendregelung zurückgewiesen. Damit trete die neue Regelung am Sonntag in Kraft, hieß es.
Die Airline und die Flughafenbetreiberin Unique hatten weiteren Angaben zufolge geltend gemacht, dass die neue Regelung sie in ihren Rechten und verletze deshalb rechtswidrig sei. Laut VHG seien die Rechtsverstösse jedoch keineswegs offensichtlich. Mit der Klage im einzelnen habe sich der Gerichtshof noch nicht befasst, so die Meldung unter Auskunft des Landratsamtes Waldshut weiter.