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SdK: Klage gegen Sachsenmilch AG wegen Gewinnverwendungsbeschluss - Mindestausschüttung an die freien Aktionäre gefordert

Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat Anfechtungsklage gegen den Gewinnverwendungsbeschluss der Sachsenmilch AG erhoben. Wie die SdK via Pressemitteilung bekannt gibt, wolle man erreichen, dass den freien Aktionären wenigstens die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdividende ausgezahlt werde.

Nach Angabe der SdK sei die gesetzliche Mindestdividende von 4 Prozent nicht ausbezahlt worden, obwohl das Unternehmen seit Jahren profitabel arbeite und für 2001 einen Bilanzgewinn von rund 12 Mio. EUR ausgewiesen hat. Zudem sei der ausgewiesene Bilanzgewinn noch um Steuerrückstellungen in Höhe von 9 Mio. EUR reduziert worden, obwohl diese ohne jede Rechtsgrundlage gebildet worden seien, da Sachsenmilch wegen hoher Verlustvorträge auf absehbare Zeit keine ertragabhängigen Steuern zu zahlen habe, heißt es weiter.  



Veröffentlichungsdatum: 23.10.2002 - 16:10
Redakteur: tmu
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