Die APCOA Parking AG gibt ad hoc bekannt, dass der Aktionär Karsten Trippel gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 12.04.2002 über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag mit der Salamander AG Anfechtungsklage beim Landgericht Stuttgart erhoben hat. Auf Vorschlag des Landgerichts Stuttgart hätten beide Parteien einen gerichtlich protokollierten Vergleich geschlossen, dem auf Seiten von APCOA deren Hauptaktionärin, die Salamander AG, beigetreten sei.
Die Salamander AG hat sich in diesem Vergleich gegenüber dem Kläger verpflichtet, zur Abwendung eines Spruchstellenverfahrens die nach § 5 Abs. l des Gewinnabführungsvertrages vereinbarte Ausgleichszahlung einmalig für das Geschäftsjahr 2001 um 9,04 EUR auf insgesamt 14,84 EUR zu erhöhen.
Vor diesem Hintergrund werde die gesteigerte Ausgleichszahlung an alle außenstehenden Aktionäre mit für das Geschäftsjahr 2001 gewinnbezugsberechtigten Stückaktien geleistet und ab dem 13. April 2002 mit jährlich 6 v.H. über dem Basiszinssatz verzinst. Zudem werde die im Gewinnabführungsvertrag vorgesehene Abfindung von 95,50 EUR ab dem 13. April 2002 bis zur Eintragung des Unternehmensvertrags mit 6 v.H. über dem Basiszinssatz und danach mit jährlich 2 v.H. über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst.
Wie es weiter heißt, sei die Anfechtungsklage im Zuge des geschlossenen Vergleichs abschließend und endgültig erledigt.