Wie vwd berichtet, wird die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) ihren Rechtsstreit mit der AGIV Real Estate AG fortsetzen. Gegen die von der Gesellschaft erwirkte Einstweilige Verfügung habe man Rechtsmittel eingelegt, teilte SdK-Vorstandsmitglied Reinhild Keitel heute gegenüber vwd mit. Neben der SdK würden zudem drei AGIV (alt)-Kleinaktionäre gegen den Vorstand des Unternehmens Klage erheben. Der diesbezüglich zuständige Rechtsanwalt Horst Schlüchter wolle erreichen, dass die Verschmelzung rückgängig gemacht und erneut über die Bewertung der beiden alten Gesellschaften verhandelt wird. Dabei behalte er sich als letzten Schritt den Gang zum Verfassungsgericht vor.
Der AGIV Real Estate AG hätten Klagen gegen die geplante Verschmelzung von AGIV (alt) und HBAG bei Eintragung der Verschmelzung nicht vorgelegen. Im weiteren sei keinem der Aktionäre der AGIV (alt) bei der Verschmelzung ein Sondervorteil gewährt worden, heißt es seitens der Gesellschaft weiter.