W.E.T. Automotive: HV-Opponenten gewinnen Freigabeverfahren
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Eintragung der Verschmelzung vom Landgericht München II abgelehnt
Wie GSC Research soeben erfuhr, wurde der von der W.E.T. Automotive Systems AG gestellte Antrag auf Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27./28. November 2003 zur Verschmelzung auf die Blitz Holding GmbH & Co. KG in erster Instanz vom Landgericht München II abgelehnt. Die W.E.T.-Aktie bleibt somit vorläufig weiter börsennotiert.