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eff-eff Fritz Fuss: ASSA ABLOY macht Angebot an die Minderheitsaktionäre - Unternehmen will Barabfindung in Höhe von 42,15 EUR zahlen
Unter Bezugnahme auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 6. April 2004 wird mitgeteilt, dass die ASSA ABLOY Deutschland GmbH den Minderheitsaktionären der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz (AktG) eine Barabfindung in Höhe von 42,15 Euro zahlen wird. Der Beschluss zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre soll auf der Hauptversammlung der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien am 24. Juni 2004 gefasst werden.

Der ASSA ABLOY Deutschland GmbH sind gemäß § 327 a in Verbindung mit § 16 Abs. 2 und Abs. 4 AktG derzeit Aktien in Höhe von mehr als 95% des Kommanditaktienkapitals der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien zuzurechnen.

Die Höhe der Barabfindung wurde auf Basis eines Bewertungsgutachtens ermittelt, das von der RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH im Auftrag der ASSA ABLOY Deutschland GmbH erstellt und von der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gerichtlich bestellten und unabhängigen Sachverständigen überprüft und als angemessen bestätigt wurde. Der Unternehmenswert der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien wurde dabei auf Basis des Ertragswertverfahrens berechnet.

Veröffentlichungsdatum: 11.05.2004 - 08:31
Redakteur: rpu
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