Senator: a.o. HV zur Sanierung der Gesellschaft
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Neben der Fortsetzung der Gesellschaft soll die bereits angekündigte Kapitalmaßnahme als Teil der Sanierung beschlossen werden.
Nachdem die Gläubigerbanken das Sanierungskonzept des Insolvenzverwalters Rolf Rattunde grundsätzlich befürwortet haben, wird die Senator Entertainment AG am 17. Juni 2004 eine außerordentliche Hauptversammlung in Berlin ausrichten, auf der den Aktionären der Sanierungsplan vorgestellt und neben der Fortsetzung der Gesellschaft die bereits angekündigte Kapitalmaßnahme als Teil der Sanierung beschlossen werden soll, veröffentlichte das Unternehmen in der heutigen Ad-Hoc.
Vorgesehen ist eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10:1 verbunden mit einer maximal diesem Verhältnis entsprechenden Kapitalerhöhung. Weitere Einzelheiten sind der veröffentlichten Einladung/Tagesordnung unter www.senator.de zu entnehmen.
Anlässlich der Einladung zu dieser Hauptversammlung legt die Gesellschaft einen ungeprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003 nach HGB und eine Prognoserechnung bis zum 30. April 2004 vor.
Danach wird überwiegend aufgrund von Wertberichtigungen auf Darlehensforderungen gegenüber Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2003 ein Jahresfehlbetrag von 157,3 Mio. EUR ausgewiesen. Das Eigenkapital der Gesellschaft verminderte sich dadurch auf - 121,4 Mio. EUR.
Der vollständige ungeprüfte Einzelabschluss der Gesellschaft sowie die Prognoserechnung zum 30. April 2004 können unter http://www.senator.de abgerufen werden.