Drucken
Electronics Line: Ausschüttung einer Sachdividende
Electronics Line: Ausschüttung einer Sachdividende
-
Zustimmung des Gerichts liegt vor
Electronics Line (E.L.) Ltd. gab heute den Meldungen vom 1. April und vom 4. Mai 2004 folgend bekannt, dass das Bezirksgericht Tel Aviv am 5. Mai 2004 der Ausschüttung einer Sachdividende und einer Bardividende in Höhe von bis zu 11 Mio. Euro (entsprechend dem Wechselkurs am Tag der Ausschüttung) zugestimmt hat. Diese Ausschüttung wird nicht aus ausschüttungsfähigem Überschuss vorgenommen. Das Gericht hat ebenfalls einer Kapitalreduzierung des Unternehmens zugestimmt, die durch die Ausschüttung als Sachdividende in Form von Aktien, die das Unternehmen an Electronics Line 3000 Ltd. ("Tochtergesellschaft") hält, vorgenommen wird. Diese Ausschüttung an alle Aktionäre von Electronics Line findet im Verhältnis ihres jeweiligen Anteils an Electronics Line statt. Die Umsetzung der Ausschüttung unterliegt der endgültigen Zustimmung des Boards of Directors des Unternehmens die stattfinden kann, sobald die vorgeschriebenen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Ausschüttung und ihren Folgen für das Unternehmen und seine Aktionäre seitens der zuständigen Behörden in Israel und im Ausland abgeschlossen sind. Das umfasst auch die Zustimmung der Israelischen Wertpapierbehörde zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes. Die Entscheidung fällt unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen, die an das Unternehmen und seine Aktionäre gestellt werden. Das Board of Directors des Unternehmens wird über den Umfang der Ausschüttung und die Quote bis zur vom Gericht freigegebenen Summe sowie die Methode der Ausschüttung - entweder insgesamt und/oder teilweise in Anteilen der Tochtergesellschaft und/oder in bar - und über den Tag der Ausschüttung entscheiden.