Vor dem Landgericht München I ist heute ein gerichtlicher Vergleich über die Rücknahme sämtlicher Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Thüga-Hauptversammlung vom 28.11.2003 zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß § 327a ff AktG (Squeeze out-Beschluss) geschlossen worden.
Der Vergleich sieht gegenüber der durch den Hauptversammlungsbeschluss festgelegten Barabfindung in Höhe von 63,36 EUR einen um 11,00 EUR erhöhten Abfindungsbetrag vor. Damit ergibt sich eine Gesamthöhe der Barabfindung für die außenstehenden Aktionäre in Höhe von 74,36 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Thüga Aktiengesellschaft. Die Einzelheiten der Abwicklung der Auszahlung werden gesondert bekannt gegeben.