Valor Computerized Systems veröffentlicht Optionsplan - Mittelzufluß bis 0,91 Mio. USD möglich
Valor Computerized Systems Ltd. vermeldet gemäß den geltenden Bestimmungen der israelischen Finanzaufsichtsbehörde, dass der Optionsplan des Unternehmens für 2004 verabschiedet wurde. Er bezieht sich auf die Beschäftigten des Unternehmens und seiner Niederlassungen. Gemäß dem Plan können bis zu 809.000 Optionen (nicht handelbar und nicht zum Handel zugelassen) an Mitarbeiter ausgegeben werden. 249.000 Stück davon wurden Beschäftigten mit dem heutigen Tag bereits angeboten.

Valor hat sämtliche nach israelischem und deutschem Recht zur Umsetzung des Plans nötigen Genehmigungen eingeholt. Lediglich die Bewilligung der israelischen Steuerbehörden steht noch aus, wurde aber bereits beantragt. Die israelische Wertpapieraufsichtsbehörde hat Valor mitgeteilt, dass sie entschieden hat, Valor gemäß ihrer Befugnis nach Paragraph 15d des israelischen Wertpapiergesetzes hinsichtlich des Angebotes von den Vorschriften des Wertpapiergesetzes freizustellen. Diese Freistellung war an die Erfüllung gewisser Bedingungen gekoppelt, die erfüllt worden sind.

Sofern nicht anders festgelegt hat jeder israelische Beschäftigte, der sich im Besitz von Optionen befindet, das Recht, diese gemäß dem Plan in drei Stufen auszuüben. 50 Prozent der Optionen können nach dem 31.12.2006 ausgeübt werden, weitere 25 Prozent (zusammen 75 Prozent) nach dem 31.12.2007 und die verbleibenden 25 Prozent (zusammen 100 Prozent) nach dem 31.12.2008. Optionen verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Zehnjahresfrist nach Gewährung ausgeübt werden. Der Ausübungspreis für die bereits angebotenen Optionen beläuft sich auf 3,6696 USD je Option. Bei vollständiger Ausübung aller mit dem heutigen Tage angebotenen 249.000 Optionen beläuft sich der Mittelzufluß für Valor auf insgesamt 913.730,40 USD.

Der Ausübungspreis der Optionen, die in Zukunft ausgegeben werden, wird von Valor unter Beachtung des geltenden Rechts festgelegt werden und wird jeweils in der Optionsvereinbarung mit dem betreffenden Mitarbeiter ausgewiesen. Die Optionen werden den Mitarbeitern entsprechend den Vorgaben nach Paragraph 102 der israelischen Einkommensteuerverordnung sowie besonderer Vereinbarungen gewährt, die unter anderem die Hinterlegung der Optionen und/ oder der Aktien bei einem Treuhänder für einen Zeitraum von nicht weniger als 24 Monaten ab dem Tag der Gewährung vorsehen, gemäß der Bestimmungen in Paragraph 3(i) der Einkommensteuerverordnung.


Veröffentlichungsdatum: 04.05.2004 - 18:45
Redakteur: rpu
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