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Bayerische BrauHolding ändert Vertrag mit Schörghuber - Berufung wird zurückgenommen


Die Bayerische BrauHolding AG hat auf Weisung des Mehrheitsaktionärs Schörghuber Stiftung & Co. Holding KG den Vertrag mit der Schörghuber Stiftung & Co. Holding KG zum Tausch von Anteilen an der Bayerischen Immobilien AG und der Coca-Cola- Erfrischungsgetränke AG vom 18. November 1998 geändert.



Wie die Gesellschaft ad-hoc mitteilte, wurde in dieser Vereinbarung der Passus, wonach der Vertrag unter der auflösenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung steht, ersatzlos gestrichen. Die Schörghuber Stiftung & Co. Holding KG hat den Vorstand und den Aufsichtsrat heute zugleich über ihre Absicht informiert, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Einlage in die Gesellschaft in Höhe von 238.362.017 Euro zu leisten.



Mit Zustimmung des Aufsichtsrates wird der Vorstand der Bayerischen BrauHolding AG die beim Oberlandesgericht München (Aktenzeichen 7 U3619/01) eingelegte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München I (Aktenzeichen 5 HK O 15414/99), verkündet am 17. Mai 2001, zurücknehmen, hieß es weiter.



Veröffentlichungsdatum: 14.03.2002 - 10:30
Redakteur: tre
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