Die Sulzer Medica AG hat die Vergleichsvereinbarung im Fall der verschmutzten Hüft- und Kniegelenkimplantate eingereicht. Wie afx berichtet, habe die Bundesrichterin der Vereinbarung provisorisch zugestimmt und die Frist für die Opt-out-Periode festgelegt. Während der "Opt-out"-Periode können die Kläger entscheiden, ob sie sich dem Vergleich anschließen oder aber einzeln gegen Sulzer Medica klagen wollen. Diese Frist beginne am 12. April und gehe bis zum 14. Mai, war der Meldung zu entnehmen.