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EnBW: Hauptversammlung soll genehmigte Kapitalia erneuern - bisherigen Genehmigten Kapitalia I und II laufen am 22. Oktober 2002 aus


Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG schlägt ihrer Hauptversammlung am 23. April unter anderem vor, die beiden Genehmigten Kapitalia zu erneuern. Die bisherigen Genehmigten Kapitalia I und II laufen am 22. Oktober 2002 aus. Wie vwd berichtet, geht aus der am Mittwoch veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung hervor, dass ein neues Genehmigtes Kapital I von bis zu 64 Mio. EUR mit fünf Jahren Genehmigungdsdauer etwaigen Akquisitionen oder Beteiligungen dient. Das Bezugsrecht der Aktionäre könne wieder ausgeschlossen werden, konnte man der Meldung weiter entnehmen.



Das neue Genehmigte Kapital II von ebenfalls bis zu 64 Mio, EUR mit wieder fünf Jahren Genehmigungsdauer diene unter anderem der Ausgabe von Belegschaftsaktien. Dabei könne das Bezugsrecht ebenfalls ausgeschlossen werden. Weiteren Angaben zufolge finden derzeit in der Energiewirtschaft immer wieder Gespräche über strategische Allianzen und Joint Ventures statt, um die horizontale und vertikale Integration zu verstärken. So könne es bei einer weiteren vertikalen Integration erforderlich werden, einem Regionalversorger, bei dem sich die EnBW beteiligen will, selbst eine Midnerheitsbeteiligung an der EnBW einzuräumen.



Die Beteiligungen können im Verhältnis zur bestehenden Kapitalausstattung einen bedeutenden Umfang haben. Deshalb sei die Einräumung eines Genehmigten Kapitals von bis zu 64 Mio. EUR erforderlich. Ferner werde der Hauptversammlung eine Satzungsänderung vorgeschlagen, die unter anderem die Streichung der Vinkulierung der Namensaktien vorsieht.



Veröffentlichungsdatum: 13.03.2002 - 17:17
Redakteur: rpu
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