Die Rekurskommission des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) darf die Businesspläne der Unique AG bis auf weiteres nicht herausgeben. Wie afx berichtet, habe dies das Bundesgericht mit superprovisorischer Verfügung entschieden. Verschiedene Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen hatten im Streit um die Betriebskonzession des Flughafens die Offenlegung der Businesspläne verlangt und von der Rekurskommission des UVEK Recht bekommen. Unique hatte gegen den Entscheid des UVEK beim Bundesgericht geklagt und dies mit Eigeninteressen als Aktiengesellschaft begründet, hieß es weiter.