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ComROAD: Wechsel an den Geregelten Markt? - Fristverlängerung für die Übermittlung des Jahresabschlusses abgelehnt


Die Deutsche Börse AG hat der ComROAD AG heute per Fax vorab mitgeteilt, dass man den Antrag auf einmonatige Fristverlängerung für die Übermittlung des Jahresabschlusses für das zum 31.12.2001 endende Geschäftsjahr bis Ende April 2002 abgelehnt hat. Die ComROAD AG wird gegen diesen Beschluss der Deutschen Börse AG, der die Beendigung der Zulassung des Unternehmens zum Neuen Markt zur Folge haben kann, Rechtsmittel einlegen. Sollte dieser Widerspruch keinen Erfolg haben, würde ein Wechsel der ComROAD AG an den Geregelten Markt erfolgen, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Mittwoch.



Des weiteren teilte die ComROAD AG mit, dass für den Jahresabschluss 2001 mit Beschluss vom Amtsgericht München die WAPAG Allgemeine Revisions- und Treuhand- Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, bestellt worden ist.



Veröffentlichungsdatum: 03.04.2002 - 19:43
Redakteur: rpu
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