Das Landgericht München II hat offenbar eine Klage des Aktionärs Otto Winter, dem Vater der Großaktionärin Susanne Winter, gegen den Vorstand in vollem Umfang abgewiesen. Wie vwd berichtet, hatte darin Otto Winter die Beschlüsse der Hauptversammlung von 2001 angefochten, die die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds und die Bestellung der Wirtschaftsprüfergesellschaft betrafen.
Zuvor hatte weiteren Angaben zufolge das Landgericht München I Otto Winter bereits auf dem Wege einer Einstweiligen Verfügung die Behauptung untersagt, der Vorstand habe mit dem Bericht über einen Großauftrag beim Börsengang Prospektbetrug begangen. Nach diesen gerichtlichen Niederlagen von Otto Winter hoffe der Vorstand nunmehr, dass wieder Ruhe in das Unternehmen einkehren könne, konnte man der Meldung weiter entnehmen.