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622380
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IN-motion soll vom Neuen Markt ausgeschlossen werden - Unternehmen wird Rechtsmittel einlegen


Die IN-motion AG soll mit Wirkung vom 29. April von der Deutschen Börse AG vom Handel am Neuen Markt ausgeschlossen werden. Gegen die Beendigung der Zulassung zum Neuen Markt wird die IN-motion AG Rechtsmittel einlegen und das Primary Markets Arbitration Panel der Deutschen Börse AG anrufen, teilte das Unternehmen ad-hoc mit.



Die IN-motion AG hat gemeinsam mit der Prüfungsgesellschaft entschieden, dass die vertraglichen Beziehungen hinsichtlich der Produktionsdienstleistungsumsätze mit deutschen Medienfonds nach US-GAAP nunmehr als langfristige Finanzierung dargestellt werden. Demnach weist die Gesellschaft nach US-GAAP im Geschäftsjahr 2000/2001 einen vorläufigen Umsatz von 85,2 Mio. Euro und einen Jahresfehlbetrag von 5,2 Mio. Euro aus, hieß es weiter.



Veröffentlichungsdatum: 02.04.2002 - 08:44
Redakteur: tre
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