Die zur Erleichterung der Durchführung der Barkapitalerhöhung im Februar 2002 um 378.750 Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von einem Großaktionär im Wege der Wertpapierleihe zur Verfügung gestellten Aktien sind nunmehr zurückgeführt worden, nachdem die Zulassung der neuen Aktien erfolgt ist. Dies teilte die Condomi AG heute Ad-Hoc mit.
Die bereits in der Konzernzwischenbilanz zum 31.12.2001 ausgewiesene Sachkapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 lit. a) der Satzung der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien an der Media! AG für innovative Medientechnologie und deren Veräußerung an die Distefora Holding GmbH in 2001 ist nunmehr im Handelsregister eingetragen worden. Gegenstand der Sacheinlage waren Aktien der börsennotierten Distefora Holding AG in Zumikon, Schweiz. Das Grundkapital der condomi AG beträgt nunmehr 5.081.250,00 Euro.