Die Finanzverwaltung hat die von der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG unterstellte Nichtsteuerbarkeit für ein Veräußerungsgeschäft eines (Miteigentums)-Anteils an einer Liegenschaft verneint. Nachdem bislang auch der Käufer die nachträgliche Beaufschlagung des Kaufpreises um die Umsatzsteuer ablehnt, droht gem. § 15a UStG eine Umsatzsteuernachzahlung eines deutlich sechsstelligen EURO-Betrages.
Darüber hinaus droht nach Unternehmensangaben eine durch die AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG im Urkundsverfahren eingeklagte, bislang nicht wertberichtigte Forderung im sechsstelligen EURO-Bereich vollständig auszufallen. Beide Ereignisse können sich unabhängig voneinander negativ auf das Geschäftsergebnis auswirken, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Mittwoch.