Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat gemäß § 46b des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) beim zuständigen Amtsgericht Frankfurt am Main mit Schreiben vom 29.07.2002 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kling Jelko Wertpapierhandelsbank AG beantragt.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat nach Prüfung des Antrags heute das Insolvenzantragsverfahren eingeleitet und gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und dem Schutz der Gläubiger die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Kling Jelko Wertpapierhandelsbank AG angeordnet. Zum Vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Dirk Pfeil, Frankfurt am Main, bestellt.