Wie vwd berichtet, hat die mg technologies AG gegen ihren Großaktionär Otto Happel beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Happel sei nun verboten, einen falschen Eindruck diesbezüglich zu erwecken, das Amtsgericht Frankfurt habe die inhaltlichen Voraussetzungen für eine Sonderprüfung der mg-Bilanz ausdrücklich bejaht. Wie es heißt, sei der Hintergrund dieses Gerichtsbeschlusses ein Antrag Happels auf Sonderprüfung der Bilanz 1999/2000, der jedoch vom Amtsgericht Frankfurt am 17. Juli abgelehnt wurde. Wie das Unternehmen diesbezüglich mitgeteilt habe, enthielten die Entscheidungsgründe keine Hinweise für die von Happel behaupteten Pflichtverletzungen oder Unredlichkeiten des Vorstands, so die Meldung weiter.