Die Hauptaktionäre der Quadrant Holding AG sollen offenbar laut der Übernahmekommission ein öffentliches Übernahmeangebot unterbreiten. Die Übernahmekommission habe mit Empfehlung vom 23. Juli 2002 festgestellt, dass die Aktionäre Arno Schenk, Adrian Niggli und René-Pierre Müller seit dem 17. Oktober 2000 verpflichtet seien, den übrigen Aktionären von Quadrant ein öffentliches Kaufangebot zu unterbreiten, berichtet heute afx.
Nach Ansicht der Kommission haben die Parteien weiteren Angaben zufolge am 17. Oktober 2000 anlässlich eines Aktientausches mit einem damaligen Mitaktionär den Grenzwert von 33 1/3 Prozent der Stimmrechte an Quadrant überschritten, wodurch eine Angebotspflicht nach Art. 32 Abs. 1 BEHG ausgelöst worden sei.
Noch nicht entschieden sei, zu welchem Preis das Angebot zu erfolgen habe. Den Parteien sei eine Frist von 10 Börsentagen angesetzt worden, um sich zur Höhe des Angebotspreises äussern zu können. Die Kommission weise zudem darauf hin, dass die Parteien die Empfehlung ablehnen und eine Beurteilung durch die Eidgenössische Bankenkommission verlangen können, konnte man der afx-Meldung weiter entnehmen.