Die Mannheimer AG Holding gibt ad hoc bekannt, dass sie von der Ermächtigung durch die Hauptversammlung Gebrauch mache, eigene Aktien zurückzukaufen. Gemäß dieser Ermächtigung könne man bis zum 17. Dezember 2003 maximal 10 Prozent des Grundkapitals zurückkaufen. Erlöse aus dem Rückkauf sollen bei eventuellen Akquisitionen oder Beteiligungen eingesetzt werden, so die Meldung weiter.