Die Wienerberger AG lädt am 8.Mai 2002 zur ordentlichen Hauptversammlung. Auf der Tagesordnung stehen insgesamt 8 Punkte. Im Punkt 7 geht es um die Beschlussfassung über die Verwendung vorhandener eigener Aktien zur Durchführung eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells und eines Beteiligungsmodells für Führungskräfte.
Bei Punkt 8 handelt es sich um die Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Aktienrückerwerb gemäss § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG sowie zur Ermächtigung über die Verwendung rückgekaufter Aktien entweder zur Einziehung oder zum Wiederverkauf oder zur Durchführung eines Beteiligungsmodells für Führungskräfte. Entnehmen konnte man dies einer Meldung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.