Die SWX Swiss Exchange hat gegen die Swiss Life/Rentenanstalt einen Verweis wegen Verletzung der Veröffentlichungsregeln ausgesprochen. Der Verweis beziehe sich auf den Umstand, dass der Zeitrahmen der Vergleichsperiode der Erfolgs- und Mittelflussrechnung 12 Monate anstatt der geforderten 6 Monate umfasse. Wie afx berichtet, sei die Beurteilung der Ertrags- und Gewinnlage dadurch erschwert worden.
Die Swiss Life hat weiteren Angaben zufolge auf die Ergreifung eines Rechtsmittels verzichtet, weshalb die Sanktion rechtskräftig geworden ist. Swiss Life habe sich bereits im Rahmen der Investorenkonferenz zu diesem Thema geäußert. Um die Transparenz zu erhöhen, habe man bei der Rechnungslegung auf IAS (International Accounting Standard) umgestellt, jedoch darauf verzichtet, die Resultate für das Jahr 2000 anzupassen. Die SWX wolle aus diesem Grund in den nächsten Tagen einen Verweis publizieren, Swiss Life nehme diesen zur Kenntnis, konnte man der Meldung weiter entnehmen.