Wie schon der Gesellschaft angekündigt, hat eine Aktionärsgruppe eine Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen die AHAG Wertpapierhandelsbank AG wegen der Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 06. März 2002 zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 9 eingereicht.
Die Gesellschaft erwartet, da nun die Argumente der Kläger auf dem Tisch liegen, einen Entscheid des Amtsgerichts Dortmund wegen einer prioritären Eintragung in das Handelsregister der für das Unternehmen wichtigen Tagesordnungspunkte 3 (Herabsetzung des Grundkapitals) und 4 (Kapitalerhöhung 1:1) für nächste Woche.
Entschließt sich das Registergericht, den Argumenten der Gesellschaft zu folgen und die wichtigsten Beschlüsse einzutragen, so will die Gesellschaft im Anschluss einen Aufruf für die Kapitalherabsetzung und anschließende Kapitalerhöhung vornehmen.
Sollte keine Eintragung der Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 in das Handelsregister erfolgen, würde dies den Fortbestand des Unternehmens gefährden, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Donnerstag.