Die GFN AG sieht sich offenbar bei der Auseinandersetzung mit der Deutschen Börse in Frankfurt um die Anwendung der "Penny-Stocks"-Regeln durch eine vorläufige Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt bestätigt. Wie vwd berichtet, ließ das OLG bei der mündlichen Verhandlung erkennen, dass es die aufgeführten Gründe der Deutschen Börse für ein Delistung nicht für ausreichend hält.
Am 23. April will das OLG weiteren Angaben zufolge sein Urteil in der Sache verkünden. GFN wollel mit seiner Klage vor dem OLG einen drohenden Zwangsausschluss vom Neuen Markt am 27. April verhindern. Das Landgericht Frankfurt hatte einen Eilantrag von GFN und fünf weiteren Unternehmen in einem Sammelverfahren überraschend abgelehnt, konnte man der Meldung weiter entnehmen.